Die
Ausbildung an unserer gemeinnützigen und staatlich anerkannten Massageschule
berücksichtigt die Anforderungen des Gesetzes über die Ausübung der Berufe
der Masseurin und medizinischen Bademeisterin bzw. des Masseurs und medizinischen
Bademeisters.
Der zweijährige Lehrgang beginnt jeweils am 1. April und gliedert sich in
theoretischen
und praktischen Unterricht.
Sie werden an 5 Wochentagen während ca. 38 Schulstunden unterrichtet. Folgende
in
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegten Fächer werden gelehrt:
| 1. Anatomie |
7. Elektrotherapie |
| 2. Krankheitslehre
und Hygiene |
8. Bewegungstherapie |
| 3. Massage |
9. Klinisches Praktikum |
| 4. Hydro-Balneotherapie |
10. Psychologie und
Pädagogik |
| 5. Physiologie |
11. Sprache und Schrifttum |
| 6. Berufslehre,
Gesetzeskunde, Staatsbürgerkunde |
Der
Lehrgang wird durch eine Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss
abgeschlossen.
Das sich anschließende schulexterne Praktikum dauert 6 Monate und ist an
einer zur Annahme von Praktikanten ermächtigten medizinischen Einrichtung
abzuleisten. Erst nach Abschluss dieser Praktikantenzeit wird die staatliche
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister"
bzw. "Masseurin und medizinische Bademeisterin" erteilt.
Die Ausbildung an unserer Schule ist beihilfefähig nach dem Bundesarbeitsförderungsgesetz
(Bafög) und ist von den Arbeitsämtern anerkannt.